Rechtsprechung zu § 86a StGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

11
von
20

BVerfG, 11.04.2002 - 1 BvQ 12/02

Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot.

Volltext bei lexetius.com

12
von
20

BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05

Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft eines Soldaten; Rolle als Beschuldigter schließt die eines Zeugen im selben Verfahren aus; Grundrecht auf Freiheit der Person; Erlaubnistatbestandsirrtum.

1. Es steht nicht im Belieben eines in einem Verfahren nach der WDO ermittelnden Disziplinarvorgesetzten, einem Beschuldigten vor Abschluss dieses Verfahrens die Stellung eines Zeugen zu demselben Verdachtskomplex zuzuweisen.

2. Ein Befehl an einen beschuldigten Soldaten, in demselben Verfahren als Zeuge auszusagen, ist unwirksam.

3. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 21 WDO ist die vorläufige Festnehme nicht geboten, wenn dem Soldaten mildere, jedoch nicht weniger wirksame Mittel als die vorläufige Festnahme zur Aufrechterhaltung der Disziplin zur Verfügung stehen.

4. Zur Maßnahmebemessung bei rechtswidriger Freiheitsbeschränkung durch einen Disziplinarvorgesetzten, dem ein Erlaubnistatbestandsirrtum zuzubilligen ist.

GG Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2; Art. 20 Abs. 1, 3; EMRK Art. 6; SG § 1 Abs. 3, §§ 7, 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; StGB § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2; WDO § 107 Abs. 1; § 21 Abs. 1; § 32 Abs. 4; VorgV § 1 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

13
von
20

BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

Zum Tatbestand des Verharmlosens in einer öffentlichen Versammlung im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB.

StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, b und d); § 130 Abs. 3

Volltext bei lexetius.com

14
von
20

BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 Abs. 1 BVerfGG sind die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung vom Bundesverfassungsgericht zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz vereitelte.

Beschränkungen des Inhalts und der Form einer Meinungsäußerung finden ihre Rechtfertigung ausschließlich in den in Art. 5 Abs. 2 GG aufgeführten Schranken auch dann, wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt (im Anschluss an BVerfGE 90, 241).

Zur rechtlichen Tragweite des Schutzguts der öffentlichen Ordnung im Versammlungsrecht.

Volltext bei lexetius.com

15
von
20

BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft den versammlungsbehördlich angeordneten Sofortvollzug eines Bescheids, mit dem eine für Samstag, den 16. August 2003, in Wunsiedel angemeldete Versammlung unter dem Tenor "Gedenken an Rudolf Heß" verboten worden ist.

Volltext bei lexetius.com

16
von
20

BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

Wer als Strafverteidiger in einem Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus an den Juden begangenen Völkermord leugnet, macht sich damit grundsätzlich seinerseits nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar. Eine derartige Erklärung ist regelmäßig als verteidigungsfremdes Verhalten zu bewerten, für das die Tatbestandsausschlußklausel des § 86 Abs. 3 StGB (i. V. m. § 130 Abs. 5 StGB) nicht gilt. (Im Anschluß an BGHSt 46, 36)

StGB §§ 130 Abs. 3, 5; 86 Abs. 3

Volltext bei lexetius.com

17
von
20

BVerfG, 04.01.2002 - 1 BvQ 1/02

Gründe: Die Voraussetzungen für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG) liegen nicht vor. Die gebotene Beurteilung und Abwägung der Folgen, die im Falle des Erfolgs oder Misserfolgs des Antrags einträten, führt ...

Volltext bei lexetius.com

18
von
20

BVerfG, 10.08.2001 - 1 BvQ 34/01

Gründe: Die Voraussetzungen für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG) liegen nicht vor. Die gebotene Beurteilung und Abwägung der Folgen, die im Falle des Erfolgs oder Misserfolgs des Antrags einträten, führt ...

Volltext bei lexetius.com

19
von
20

BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot.

Volltext bei lexetius.com

20
von
20

BVerfG, 25.07.1998 - 1 BvQ 11/98

Gründe: Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht