Rechtsprechung zu § 9 StGB
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BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen ("Auschwitzlüge"), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 3. Alternative StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind.

StGB §§ 9 Abs. 1; 130

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BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

Am Wohnsitz der Gesellschafter einer GmbH ist für eine Untreue des Geschäftsführers kein Gerichtsstand begründet, weil zwischen ihm und den Gesellschaftern kein Treueverhältnis besteht. Dies gilt auch für stille Gesellschafter, die sich mit einer Vermögenseinlage an der GmbH beteiligt haben.

StPO § 7 Abs. 1; StGB §§ 9 Abs. 1, 266 Abs. 1; HGB § 230 Abs. 1

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BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

Sportwette; Oddset-Wette; Repressivverbot; Erlaubnisvorbehalt; Gefahren; Spielleidenschaft; Ausnutzung der Spielleidenschaft; Gewerbeerlaubnis der DDR.

Das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung derartiger Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, dürfen derzeit in Bayern ordnungsrechtlich unterbunden werden.

Eine von einem Hoheitsträger in der früheren DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertigt es nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art: 74 Abs. 1 Nr. 11; StGB §§ 9, 284; GewO § 33h; Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten vom 29. April 1999

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BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

Zur Strafbarkeit der Einschleusung von Ausländern, die zwar ein Touristenvisum besitzen, aber zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen.

AuslG 1990 § 92 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1, § 92 Abs. 1 Nr. 1, 6, § 58 Abs. 1 Nr. 1

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BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

Der Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG kann - anders als die Begehungsweisen des Herstellens, Abgebens und des Besitzes nach dieser Vorschrift - voll und nicht bloß als untauglicher Versuch verwirklicht sein, wenn die geschäftliche Vereinbarung auf eine große Menge Betäubungsmittel bezogen ist, jedoch nur eine für Rauschgift gehaltene Scheindroge geliefert wird.

BtMG 1981 § 29 a Abs. 1 Nr. 2

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BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

Gründe: I. Die vorliegende Verfassungsbeschwerde betrifft die ordnungsrechtliche Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten, die von einem anderen als dem landeseigenen Wettveranstalter gewerblich veranstaltet werden.

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BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

1. Dem Angebot auf Abschluss eines Sportwettenvertrages ist in aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass der in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum eigenen Vorteil manipuliert ist (im Anschluss an BGHSt 29, 165).

2. Zur Schadensfeststellung beim Sportwettenbetrug.

StGB § 263

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BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

1. War Strafverfolgungsverjährung nach dem Recht der DDR im Zeitpunkt des Beitritts zur Bundesrepublik nicht eingetreten, ist bei der Bestimmung des milderen Gesetzes die Verjährungsfrage auszuklammern.

2. Eine nicht verjährte DDR-Alttat kann selbst dann noch verfolgt werden, wenn sie auch nach dem (Tatort-) Recht der Bundesrepublik strafbar, aber nach den Vorschriften des StGB in der Bundesrepublik bereits vor dem Beitritt der DDR verjährt war.

3. Das einem DDR-Soldaten durch mündliche Unterweisungen eingeräumte Ermessen, einen Fahnenflüchtigen notfalls auf fremdem Staatsgebiet (hier gemeint: Bundesrepublik Deutschland) zu erschießen, verstößt offensichtlich gegen anerkannte Normen des Völkerrechts und war auch nach der Rechtslage in der DDR nicht gerechtfertigt.

StGB § 2 Abs. 3, § 212; DDR-StGB § 83 Nr. 2, § 112, § 258; StGBEG Art. 315 Abs. 1, Art. 315 Abs. 4, Art. 315a S. 1; VerjG Art. 1; EinigVtr Anlage I Kap. III C II, Nr. 1 Buchst. b, Buchst. c

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BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

1. Zur Frage, wann das Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis bei der Abwägung nach § 254 BGB, §§ 9, 17 StVG zu berücksichtigen ist.

2. Zum Anspruch eines nichtehelichen Kindes auf Ersatz seines Unterhaltsschadens nach Tötung des alleinverdienenden Vaters (hier: Fixkostenanteil).

BGB § 254, § 844 Abs. 2; StVG §§ 9, 17

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BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

Befehl zur Tötung eines Demonteurs von Selbstschußanlagen an der innerdeutschen Grenze.

StGB §§ 30, 211

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