Rechtsprechung zu § 9 StGB
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BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
1. Für ein Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem Steueraussetzungsverfahren reicht ein Verhalten aus, mit dem eine bestehende Kontrolle oder Kontrollmöglichkeit über Waren beseitigt wird, so daß für die Zollbehörden die Eigenschaft der Waren als verbrauchsteuerpflichtig, aber unversteuert nicht mehr erkennbar ist.
2. Jedes in den Gesamtablauf eingebundene Mitglied einer Schmuggel- organisation ist zur Anmeldung der durch die Entziehung entstandenen Verbrauchsteuern verpflichtet und damit tauglicher Täter einer Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn es nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen als Mittäter der Entziehung anzusehen ist.
3. Zur Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder einer Schmuggelorganisation für entstandene Verbrauchsteuern im Rahmen der Strafzumessung.
AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2 BranntwMonG § 143
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BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01
Werden Stoffe geliefert, die (noch) keine Betäubungsmittelimitate sind, sondern nur Grundlage für deren Fertigung sein sollen, so liegt darin noch kein (allein-) täterschaftliches Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 6 BtMG (im Anschluß an BGHSt 38, 58).
BtMG § 29 Abs. 6
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BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Vergehen gegen das Militärregierungsgesetz Nr. 53 zu Geldstrafen verurteilt und zum Nachteil der Verfalisbeteiligten den Verfall von Wertersatz angeordnet. Die Revisionen der Angeklagten und der Verfallsbeteiligten führen zur Aufhebung des ...
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BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00
Gründe: I. Mit Schreiben vom 29. August 2000 stellte Herr M. unter Bezugnahme auf einen Kommentar der Süddeutschen Zeitung vom selben Tage folgenden Antrag: "Der Bundesgerichtshof beauftragt sofort eine Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten - Bestechung, Geldwäsche, ...
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BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Strafbarkeit von Embargo-Verstößen durch DDR-Bürger gemäß Art. VIII Militärregierungsgesetz Nr. 53.
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BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung setzt voraus, daß dies, was am Straftatbestand zu messen ist, zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld unumgänglich ist. Jedenfalls bei den Tatbeständen der §§ 173, 174, 176 und 263 StGB ist das nicht der Fall.
StGB § 52 Abs. 1, § 173, § 174, § 176, § 263; GVG § 132 Abs. 2, § 132 Abs. 4
