Rechtsprechung zu § 111a StPO
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BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02

Gründe: Die Verfahren betreffen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Beschwerdeführers gemäß § 111a StPO.

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BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

Gründe: Die gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111 a StPO gerichtete einstweilige Anordnung kann nicht ergehen.

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BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, und sie dient ...

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BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

Gründe: I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil eine Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hätte.

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BGH, 24.05.2007 - IX ZR 41/05

Die Beschlagnahme eines Gegenstandes nach § 111c Abs. 1 bis 4 StPO hat im Insolvenzverfahren keine Wirkung.

StPO § 111c Abs. 5; § 111g Abs. 2, 3; InsO § 80 Abs. 2

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BVerfG, 05.03.2007 - 1 BvR 305/07

Gründe: Der Antragsteller erstrebt die Aussetzung des Vollzugs einer Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die im Verfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes ergangen ist. Mit dieser wurde die im März 2004 erfolgte Anordnung des Sofortvollzugs der verwaltungsbehördlichen ...

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