Rechtsprechung zu § 124 StPO
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BGH, 19.02.2008 - 1 StR 653/07

Ein etwaiger Verstoß gegen § 216 Abs. 2 Satz 2 StPO berührt die Wirksamkeit der Ladung zur Hauptverhandlung nicht. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung nach § 217 Abs. 2 StPO.

StPO § 216 Abs. 2 Satz 2, § 217 Abs. 1 und 2

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BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 299/94

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der am 9. Februar 1994 eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts und Landgerichts Bochum, mit denen eine von ihr gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO geleistete Sicherheit ...

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