Rechtsprechung zu § 153 StPO
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BVerwG, 24.10.2006 - 1 DB 6.06
Postbeamter des mittleren Dienstes; förmliches Disziplinarverfahren; Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge; Entwurf einer Anschuldigungsschrift mit drei Vorwürfen (Kassenmanipulation, Unterschlagung angeblich "dienstlicher Gelder", ungedeckte Abhebungen); Einstellung der Strafverfahren; derzeit keine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Entfernung aus dem Dienst; Aufhebung der Einbehaltungsanordnung.
Gründe: I 1. Mit Verfügung vom 23. März 2001 hat die Antragsgegnerin das förmliche Disziplinarverfahren gegen den Antragsteller eingeleitet und ihn unter Einbehaltung von 1 v. H. seiner Dienstbezüge vorläufig des Dienstes enthoben. Den Maßnahmen liegen die Vorwürfe zugrunde, der Antragsteller habe ...
BBG § 54 Satz 2 und 3, § 55 Satz 2, § 77 Abs. 1 Satz 2; BDG § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 85 Abs. 3 und 7; BDO § 24 Abs. 2, §§ 65, 79, 92 Abs. 1, § 95 Abs. 3 Satz 1
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BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis
Tatbestand: Die Parteien streiten über den Fortbestand des Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisses über den 12. August 2004 hinaus.
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BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen. Sie ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§
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BVerwG, 17.11.2005 - 1 D 17.04
Polizeihauptmeister; innerdienstlicher Pflichtenverstoß bei Abschlussfeier; unkollegiales Verhalten; Einsatz eines Elektroimpulsgeräts bei der Diensthundeausbildung; vorsätzlicher Verstoß gegen Dienstvorschriften; unbefugte Benutzung eines Dienstwagens; falsche Angaben im Trennungsgeldantrag; Disziplinarmaß: Kürzung der Dienstbezüge; Beteiligung des Personalrats.
Gründe: I. 1. Die Leiterin der Grenzschutzschule … hat dem Beamten mit Anschuldigungsschrift vom 3. Juni 2004 vorgeworfen, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er: 1. am Abend des 4. Mai 2000 den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs mit dem Lehrpersonal und Lehrgangsteilnehmern ...
BBG § 54 Satz 3; § 55 Satz 2; § 77 Abs. 1 Satz 1; BDG § 85 Abs. 3 Satz 1; StGB § 17; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; BPersVG a. F. § 78 Abs. 1 Nr. 3
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BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
Einstellungsanspruch - Strafverfahren
Der Entschluss des öffentlichen Arbeitgebers, die Entscheidung über die endgültige Besetzung der Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht bis zum Abschluss eines gegen den favorisierten Bewerber anhängigen Strafverfahrens wegen falscher Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) zurückzustellen, ist nicht ermessensfehlerhaft. Aus diesem Verhalten ergeben sich keine Ansprüche des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG.
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BGH, 12.07.2004 - NotZ 1/04
a) Wartet die Justizverwaltung wegen Zweifeln an der persönlichen Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars den Abschluß eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ab, schafft sie dadurch kein berechtigtes Vertrauen darauf, sie werde, wenn es nicht zur Klage kommt, die Eignung bejahen, gleich aus welchen Gründen die Ermittlungen abgeschlossen worden sind (im Anschluß an Senat, Beschl. v. 20. März 2000, NotZ 22/ 99, ZNotP 2000, 404).
b) Die Justizverwaltung ist nicht deshalb gehindert, aufgrund der Ergebnisse eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die persönliche Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars zu verneinen, weil das Verfahren erst längere Zeit nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen worden ist; insbesondere gilt dies, wenn die Verwaltung sich dem Bewerber gegenüber bereit erklärt hatte, über die Bewerbung nicht vor Abschluß der strafrechtlichen Ermittlungen zu entscheiden.
BNotO § 6 Abs. 1
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BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grenzen der Kompetenz des Revisionsgerichts, bei einer Veränderung des Schuldspruchs die Rechtsfolgenentscheidung selbst zu treffen (§ 354 StPO).
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BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Folgerungen, die von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu ziehen sind.
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BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Eine zur Kündigung berechtigende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers liegt nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer in einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder einen seiner Repräsentanten wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht hat. Eine kündigungsrelevante erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten kann sich im Zusammenhang mit der Erstattung einer Strafanzeige im Einzelfall auch aus anderen Umständen ergeben.
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BGH, 31.03.2003 - II ZR 8/01
Ist das Verhalten der den Ausschluß eines Mitgesellschafters betreibenden Gesellschafter neben dem Verhalten des Auszuschließenden für die Zerstörung des gesellschaftsinternen Vertrauensverhältnisses ursächlich, kommt eine Ausschließung nur bei überwiegender Verursachung des Zerwürfnisses durch den Auszuschließenden in Betracht.
BGB § 737
