Rechtsprechung zu § 153a StPO
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BFH, 20.12.2000 - I B 93/99
Gründe: I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der X GmbH (X), die u. a. in den Jahren 1980 bis 1984 (Streitjahre) zu einer auch im Ausland tätigen Unternehmensgruppe gehörte. Am Stammkapital der X waren in den Streitjahren zwei Gesellschaften mit Sitz in ...
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BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05
Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot; körperliche Misshandlung; Kürzung der Dienstbezüge; Generalprävention.
1. Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung belastender Zeugenaussagen.
2. Zur Maßnahmebemessung bei einer außerdienstlichen Misshandlung der Ehefrau eines (früheren) Soldaten.
3. Das disziplinarrechtliche Verhängungsverbot des § 16 Abs. 1 Nr. 2 WDO greift hinsichtlich jedes Anschuldigungspunktes nur insoweit ein, als die vorausgegangene rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung denselben Sachverhalt betrifft.
WDO § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 58 Abs. 2, § 18 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 2; StPO § 261
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BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
a) Die Ablaufhemmung des § 78 b Abs. 3 StGB wird auch durch ein Prozeßurteil bewirkt, durch welches das Verfahren wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK eingestellt wird.
b) Ein durch rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK kann in außergewöhnlichen Einzelfällen, wenn eine angemessene Berücksichtigung des Verstoßes im Rahmen einer Sachentscheidung bei umfassender Gesamtwürdigung nicht mehr in Betracht kommt, zu einem Verfahrenshindernis führen, das vom Tatrichter zu beachten und vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist.
c) Im Prozeßurteil, durch welches das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz eingestellt wird, hat der Tatrichter sowohl die Verfahrenstatsachen als auch Feststellungen zum Schuldumfang des Angeklagten und die der Prognose über die weitere Verfahrensdauer zugrundeliegenden Tatsachen sowie die die Entscheidung tragende Gesamtwürdigung im einzelnen und in nachprüfbarer Weise darzulegen.
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BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.
MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1
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BFH, 07.03.2006 - X R 8/05
Gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung kann ein Haftungsbescheid nach § 71 AO 1977 ergehen, wenn wegen Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268, 278 AO 1977 gegen diesen nicht als Steuerschuldner vollstreckt werden kann.
AO 1977 § 44 Abs. 1, § 45 Abs. 2 Satz 2, § 71, § 191, § 268, § 277, § 278; FGO § 76, § 105; StGB § 27
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BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, unter welchen Voraussetzungen wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses von der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen abgesehen werden darf.
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BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 13.04
Postbeamter des mittleren Dienstes; Untreue zum Nachteil des Dienstherrn durch Auszahlung von insgesamt 55 000 DM in 57 Fällen an eine Sozialhilfeempfängerin unter Belastung ihres Postgirokontos, ohne dass dieses ein Guthaben auswies; keine materiell-eigennützigen Motive; Milderungsgrund der Offenbarung vor Tatentdeckung; an sich angemessene Zurückstufung aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung im sachgleichen Strafverfahren nicht zulässig; getilgte frühere Zurückstufung nicht zu verwerten; Einstellung des Verfahrens.
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDG ist nach einer Verurteilung in einem sachgleichen Strafverfahren eine Zurückstufung in Fortführung der Rechtsprechung zu § 14 BDO grundsätzlich nur zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr vorliegen.
Dieses Maßnahmeverbot und das auf getilgte Zurückstufungen erweiterte Verwertungsverbot gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BDG gelten wegen materiellrechtlicher Besserstellung der angeschuldigten Beamten auch in so genannten Altverfahren nach der BDO (Fortführung der mit Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 D 23. 03 - BVerwGE 120, 218 = Buchholz 235. 1 § 85 BDG Nr. 6 = NVwZ 2005, 96 begründeten Rechtsprechung).
BDG § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1; BDO § 64 Abs. 1 Nr. 7, § 76 Abs. 3 Satz 1, § 87 Abs. 1 Satz 1; BBG § 54 Sätze 2 und 3, § 55 Satz 2, § 77 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
1. Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO.
2. Täuschung und Schädigungsvorsatz bei betrügerischer Einwerbung von Kapitaleinlagen.
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BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Gründe: I. Gegen den Beschwerdeführer wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt. Am 7. Februar 2000 ordnete das Amtsgericht die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Beschwerdeführers sowie die Beschlagnahme von Unterlagen an. Der Beschluss wurde am 29. Februar 2000 ...
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BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten "Schußwaffenbesitzes" in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Munition zu einer Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der Bestechlichkeit in zwei Fällen hat es ihn teils aus tatsächlichen, teils aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Die ...
