Rechtsprechung zu § 154 StPO
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BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

Das Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist kein Dauerdelikt (teilweise Aufgabe von BGH, 2. November 1978, 4 StE 2/ 77, StB 160/ 78, BGHSt 28, 169).

StGB § 52, § 99 Abs. 1 Nr. 1

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BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

Zum Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung.

StGB § 22, § 23, § 52, § 53

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BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

Die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung setzt voraus, daß dies, was am Straftatbestand zu messen ist, zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld unumgänglich ist. Jedenfalls bei den Tatbeständen der §§ 173, 174, 176 und 263 StGB ist das nicht der Fall.

StGB § 52 Abs. 1, § 173, § 174, § 176, § 263; GVG § 132 Abs. 2, § 132 Abs. 4

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