Rechtsprechung zu § 168 StPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
1
von
1
von
1
BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99
Macht der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dürfen Angaben, die er zuvor bei einer "Vernehmung" durch den Verteidiger gemacht hat, nicht verwertet werden.
