Rechtsprechung zu § 217 StPO
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BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
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BGH, 09.08.2007 - 3 StR 96/07
Sind in einer Hauptverhandlung noch keine Erträge erzielt worden, die bei einer Unterbrechung fortwirkten, bei einer Aussetzung aber erneut gewonnen werden müssten, ist das Gericht in der Entscheidung, ob es die Hauptverhandlung unterbricht oder sie aussetzt, grundsätzlich frei.
Eine solche Unterbrechungs- oder Aussetzungsentscheidung verstößt nicht gegen Art. 101 Abs. 1 GG, es sei denn, sie wäre willkürlich getroffen.
