Rechtsprechung zu § 223 StPO
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BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

Die Schuldfrage betreffende Wahrnehmungen des beauftragten Richters dürfen nicht im Wege der dienstlichen Erklärung in die Hauptverhandlung eingeführt werden.

StPO §§ 223, 251 Abs. 1, 261

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BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

Die audiovisuelle Vernehmung eines am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhinderten Auslandszeugen ist dann nicht erforderlich, wenn von ihr keine weiter gehende oder bessere Sachaufklärung zu erwarten ist als durch das Verlesen eines bereits vorliegenden richterlichen Vernehmungsprotokolls.

StPO §§ 247 a Satz 1 Halbs. 2; 251 Abs. 1 Nr. 2

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