Rechtsprechung zu § 231a StPO
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BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05

Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag.

StPO § 338 Nr. 3, § 24 Abs. 2

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BGH, 23.03.2001 - 2 StR 498/00

Ergibt sich im Laufe einer Hauptverhandlung die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten, ist das Verfahren einzustellen. Ein Übergang entsprechend § 416 StPO in ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der Anordnung einer Maßregel nach § 71 StGB ist nicht zulässig.

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