Gesetzesstand: 12. Juli 2008
Urteilsübersichten zu § 232 StPO:
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BGH, 14.06.2000 - 3 StR 26/00
Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ohne den Angeklagten nach § 231 Abs. 2 StPO setzt nicht voraus, daß der Angeklagte über diese Möglichkeit zuvor belehrt worden ist.
StPO § 231 Abs. 2
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