Rechtsprechung zu § 247a StPO
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BGH, 12.06.2002 - 2 StR 107/02

Gründe: Das Landgericht hatte den Angeklagten in einer ersten Hauptverhandlung durch Urteil vom 14. Februar 2000 wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 1. Dezember 2000 aufgehoben. ...

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BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00

1. Der Prüfung durch das RevGer., ob das LG einem Fall rechtsfehlerfrei besondere Bedeutung gem. § 24 I Nr. 3 GVG zugemessen hat, ist die objektive Sachlage zum Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung zugrunde zu legen.

2. Allein das Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat eine weitere Vernehmung in der zweiten Tatsacheninstanz zu ersparen, vermag die besondere Bedeutung eines Falles i. S. von § 24 I Nr. 3 GVG nicht zu begründen.

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BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

Gründe: Das Landgericht hatte den Angeklagten durch Urteil vom 2. Juli 1998 wegen Vergewaltigung und wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, mit "zweifacher" fahrlässiger Körperverletzung und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer ...

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BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

Die Schuldfrage betreffende Wahrnehmungen des beauftragten Richters dürfen nicht im Wege der dienstlichen Erklärung in die Hauptverhandlung eingeführt werden.

StPO §§ 223, 251 Abs. 1, 261

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