Rechtsprechung zu § 250 StPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

21
von
22
BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren ...

Volltext bei lexetius.com

22
von
22
BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

1. Ein außenstehender Dritter verstößt gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch dann, wenn er dem mit einem Betätigungsverbot belegten Verein freiwillig Geld spendet, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Spenden in Deutschland oder im Ausland verwendet werden sollen (im Anschluß an BGH, 24. Januar 1996, 3 StR 530/ 95, BGHSt 42, 30).

2. Jedes Zuwiderhandeln gegen ein Betätigungsverbot nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG ist eine selbständige Straftat, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit vorliegen. Eine rechtliche Verbindung zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit kommt - anders als bei den Organisationsdelikten nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VereinsG - nicht in Betracht.

VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4; StGB § 52; StPO § 264

Volltext bei lexetius.com

Erste Seite
Seiten:
1 2 3
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht