Rechtsprechung zu § 252 StPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
22
BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
1. Zu den Grenzen des aus § 252 StPO abzuleitenden Verwertungsverbots in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation.
2. Zur Zulässigkeit der Hinzuverbindung eines Verfahrens gegen einen der versuchten Strafvereitelung durch Falschaussage angeschuldigten Zeugen während fortlaufender Hauptverhandlung.
von
22
von
22
BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03
1. Macht ein Zeuge nachträglich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch, darf die Bild-Ton-Aufzeichnung seiner früheren richterlichen Vernehmung nach § 255 a Abs. 1 StPO i. V. m. § 252 StPO nicht zu Beweiszwecken vorgeführt werden, obgleich auf das weniger zuverlässige Beweismittel der Vernehmung des Richters zurückgegriffen werden kann.
2. Die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255 a Abs. 2 Satz 1 StPO scheidet aus, wenn der Beschuldigte gem. § 168 c Abs. 3 StPO bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung ausgeschlossen war und daher keine Gelegenheit zur Mitwirkung hatte. Dies gilt auch dann, wenn sein Verteidiger an dieser Vernehmung teilgenommen hat.
3. Sind die Voraussetzungen des § 255 a Abs. 2 Satz 1 StPO erfüllt, kann der Zeuge durch nachträgliche Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts die Verwertung der Bild-Ton-Aufzeichnung seiner früheren richterlichen Vernehmung nicht verhindern (nicht entscheidungstragend).
StPO § 255 a
von
22
BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00
Verweigert eine Tatzeugin in der Hauptverhandlung das Zeugnis, dürfen ihre Angaben, die sie bei der Exploration für die Glaubhaftigkeitsprüfung zum Tatgeschehen gemacht hat (Zusatztatsachen), nicht für Feststellungen zum Tathergang verwertet werden, indem die Sachverständige als Zeugin gehört wird; das gilt auch für die erneute Hauptverhandlung nach der Wiederaufnahme des Verfahrens.
von
22
BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99
Macht der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dürfen Angaben, die er zuvor bei einer "Vernehmung" durch den Verteidiger gemacht hat, nicht verwertet werden.
von
22
BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05
Materielles Beamtendisziplinarrecht
Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum Nachteil des Dienstherrn betreffend Trennungsgeld, Reisebeihilfen und Unterkunftskosten; wahrheitswidrige Angaben in 3 Trennungsgeld-Anträgen und 58 Anträgen auf Reisebeihilfen für Heimfahrten hinsichtlich der Bewilligungsvoraussetzungen "Leben in häuslicher Gemeinschaft mit dem Ehegatten" (Verschweigen des Getrenntlebens und der Einreichung des Scheidungsantrags); Urkundenfälschung zur Verdeckung der Taten; langer Tatzeitraum (15 Monate); hoher Schaden (über 22 000 DM); Disziplinarmaß: Aberkennung des Ruhegehalts; kein Unterhaltsbeitrag (mangels Bedürftigkeit).
Gründe: I 1. Mit Anschuldigungsschrift vom 24. September 2002 hat der Bundesdisziplinaranwalt dem … Beamten, der während des Berufungsverfahrens in den Ruhestand getreten ist, vorgeworfen, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er 1. in den Anträgen auf Gewährung von Trennungsgeld vom ...
BBG § 54 Satz 2 und 3, § 77 Abs. 1 Satz 1; BDG § 13 Abs. 1 und 2; BDO §§ 25, 77 Abs. 1; BRKG a. F. § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 2; BUKG § 1 Abs. 3; StGB §§ 263, 267 Abs. 1; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 2, § 252; TGV a. F. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 6, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und 2, § 5a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3
von
22
BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02
Beruft sich ein Zeuge in der Hauptverhandlung zunächst auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Verlobter und sagt später gleichwohl zur Sache aus, um eine frühere richterliche Vernehmung zu entkräften, so macht er die früheren Vernehmungsinhalte zum Gegenstand seiner unter Verzicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht erfolgten Aussage in der Hauptverhandlung; diese sind verwertbar, auch wenn er früher nicht über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt wurde.
von
22
BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1337/03
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind entschieden (§
von
22
BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00
Gründe: Das Landgericht hat den Beschwerdeführer wegen versuchter Strafvereitelung in zwei Fällen und wegen versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die Revision des Beschwerdeführers ...
von
22
BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags, begangen an seiner Ehefrau, zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich die auf eine Verfahrensrüge und die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel hat mit der ...
