Rechtsprechung zu § 254 StPO
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BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist zum Teil unzulässig, zum Teil unbegründet.
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BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge in Form eines "erfolgsqualifizierten Versuchs" ist möglich.
