Rechtsprechung zu § 268 StPO
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BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06
Die besondere Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die Urteilsverkündung ist - unbeschadet der Verlängerung der regulären Unterbrechungsfrist für die Hauptverhandlung (§ 229 Abs. 1 StPO) durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl I 2198) - zwingendes Recht und ihre Verletzung deshalb revisibel.
StPO § 268 Abs. 3 Satz 2
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BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06
Der Senat neigt zu der Auffassung, dass die besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen in § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO, anders als die neue Dreiwochenfrist in § 229 Abs. 1 StPO, nunmehr nur noch als nicht revisible Ordnungsvorschrift anzusehen ist.
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BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04
Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil; Fristversäumung; Zurückverweisung; Verfahrensmangel; Anhörungsmangel; Heilung eines Anhörungsmangels; Einleitungsverfügung; Spindkontrolle; Durchsuchung; Tätlichkeit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
1. Eine Berichtigung der Urteilsformel ist zulässig, solange die Urteilsverkündung noch nicht abgeschlossen ist.
2. Wird das schriftliche Urteil nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist zu den Akten gebracht, liegt darin ein gravierender Verfahrensfehler, der das Berufungsgericht jedoch nicht zwingt, das Verfahren unter Aufhebung des Urteils an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
3. In der vor Ergehen der Einleitungsverfügung unterbliebenen Anhörung des Soldaten durch die Einleitungsbehörde liegt ein schwerer Verfahrensfehler, der nur noch bis zum Eingang der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht geheilt werden kann.
4. Zu den Voraussetzungen einer Spindkontrolle sowie zur Abgrenzung von einer Durchsuchung.
5. Bei einer Tätlichkeit eines Vorgesetzten gegen einen Untergebenen kann in leichteren Fällen von der Regelmaßnahme einer Dienstgradherabsetzung abgesehen werden.
WDO § 38 Abs. 1, § 93 Abs. 1 Satz 2, § 96 Abs. 1, 2 Satz 1, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 2; StPO §§ 268, 275; ZDv 10/ 5 Nr. 318 Satz 1, 2
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BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00
Gründe: Durch Urteil vom 6. März 1997 hat das Landgericht den Angeklagten, einen als Konkursverwalter tätigen Rechtsanwalt, wegen Untreue zum Nachteil der Gemeinschuldnerin durch Verkauf eines Teils des Auftragsbestandes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil hat der Senat auf die ...
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BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags in Tateinheit mit versuchtem Mord und wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs einer Schußwaffe und von Munition in Tateinheit mit vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schußwaffe sowie mit vorsätzlichem ...
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BSG, 28.04.1999 - B 9 VG 7/98 R
Opferentschädigung - Verfahrensfehler - Fehlen von Urteilsgründen - Bezugnahme auf erstinstanzliche Entscheidung - Bezugnahme auf veröffentlichte Entscheidung des BGH - Holzschutzmittelprozeß
Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) hat.
