Rechtsprechung zu § 272 StPO
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BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1151/01

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.

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BGH, 22.05.2001 - 3 StR 462/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Nötigung, Vergewaltigung, (vorsätzlicher) Körperverletzung und Bedrohung unter Freisprechung im übrigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

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