Rechtsprechung zu § 275 StPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
15
BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00
1. Das Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil macht dessen Zustellung nicht unwirksam, wenn das zugestellte Schriftstück der Urschrift entspricht.
2. Ein solcher Mangel des Urteils ist nur auf eine Verfahrensbeschwerde, nicht aber auf Sachrüge zu beachten.
von
15
BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04
Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil; Fristversäumung; Zurückverweisung; Verfahrensmangel; Anhörungsmangel; Heilung eines Anhörungsmangels; Einleitungsverfügung; Spindkontrolle; Durchsuchung; Tätlichkeit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
1. Eine Berichtigung der Urteilsformel ist zulässig, solange die Urteilsverkündung noch nicht abgeschlossen ist.
2. Wird das schriftliche Urteil nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist zu den Akten gebracht, liegt darin ein gravierender Verfahrensfehler, der das Berufungsgericht jedoch nicht zwingt, das Verfahren unter Aufhebung des Urteils an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
3. In der vor Ergehen der Einleitungsverfügung unterbliebenen Anhörung des Soldaten durch die Einleitungsbehörde liegt ein schwerer Verfahrensfehler, der nur noch bis zum Eingang der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht geheilt werden kann.
4. Zu den Voraussetzungen einer Spindkontrolle sowie zur Abgrenzung von einer Durchsuchung.
5. Bei einer Tätlichkeit eines Vorgesetzten gegen einen Untergebenen kann in leichteren Fällen von der Regelmaßnahme einer Dienstgradherabsetzung abgesehen werden.
WDO § 38 Abs. 1, § 93 Abs. 1 Satz 2, § 96 Abs. 1, 2 Satz 1, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 2; StPO §§ 268, 275; ZDv 10/ 5 Nr. 318 Satz 1, 2
von
15
BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
von
15
BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
Greift der Täter in den fließenden Verkehr ein, indem er Hindernisse auf der Fahrbahn bereitet oder Gegenstände auf fahrende Fahrzeuge wirft, kann § 315 b Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 StGB auch dann erfüllt sein, wenn die Tathandlung unmittelbar zu einem bedeutenden Fremdsachschaden führt und dieser Erfolg sich als Steigerung der durch die Tathandlung bewirkten abstrakten Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt.
StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 und 3
von
15
BGH, 05.07.2007 - RiZ (R) 1/07
Eine Schwangerschaft begründet das Entlassungsverbot gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchVB NW i. V. mit § 4 Abs. 1 Satz 1 LRiG NW nur, wenn sie im Zeitpunkt der Entlassungsverfügung besteht. Eine zwischen der Entlassungsverfügung und dem Widerspruchsbescheid eingetretene, dem Dienstvorgesetzten mitgeteilte Schwangerschaft ist von der Widerspruchsbehörde bei der Ausübung des in § 22 Abs. 3 DRiG eingeräumten Ermessens zu berücksichtigen.
DRiG § 22 Abs. 3; LRiG NW § 4 Abs. 1; MuSchVB NW § 11 Abs. 1
von
15
BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten W. wegen Anstiftung zur tateinheitlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, sowie den Angeklagten O. und den Nichtrevidenten S. wegen Beihilfe zur tateinheitlichen versuchten Herbeiführung ...
von
15
BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Gründe: A. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
von
15
BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
1. Durch eine zulässige Berichtigung des Protokolls kann auch zum Nachteil des Beschwerdeführers einer bereits ordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage entzogen werden.
2. Die Urkundspersonen haben in einem solchen Fall vor einer beabsichtigten Protokollberichtigung zunächst den Beschwerdeführer anzuhören. Widerspricht er der beabsichtigten Berichtigung substantiiert, sind erforderlichenfalls weitere Verfahrensbeteiligte zu befragen. Halten die Urkundspersonen trotz des Widerspruchs an der Protokollberichtigung fest, ist ihre Entscheidung hierüber mit Gründen zu versehen.
3. Die Beachtlichkeit der Protokollberichtigung unterliegt im Rahmen der erhobenen Verfahrensrüge der Überprüfung durch das Revisionsgericht. Im Zweifel gilt insoweit das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung.
StPO § 274
von
15
BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft trotz einer vorausgegangenen, dem Begehren des Beschwerdeführers stattgebenden Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
von
15
BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Gründe: A. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
