Rechtsprechung zu § 305 StPO
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BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses von der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen (Wohnungsdurchsuchung, Telefonüberwachung sowie Anordnung und ...

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BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft zwei Durchsuchungsbeschlüsse, die im Rahmen eines gegen den Beschwerdeführer wegen Einkommensteuerhinterziehung geführten Strafverfahrens erlassen wurden.

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BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bedeutung des verfassungsrechtlichen Gebots fairer Verfahrensgestaltung für die im Ermessen des Gerichts stehende Entscheidung über die Verbindung von Strafverfahren.

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BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

1. Eine Auslagenentscheidung des Oberlandesgerichts in einem das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einstellenden Beschluß ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar.

2. Stellt das Gericht das Verfahren durch Beschluß außerhalb der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrenshindernisses ein, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme der ausgesetzten Hauptverhandlung gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden.

StPO § 304 Abs. 4 Satz 2, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

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BGH, 05.11.1999 - StB 1/99

1. Eine Auslagenentscheidung des Oberlandesgerichts in einem das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einstellenden Beschluß ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar.

2. Stellt das Gericht das Verfahren durch Beschluß außerhalb der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrenshindernisses ein, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme der ausgesetzten Hauptverhandlung gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden.

StPO § 304 Abs. 4 Satz 2, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

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BVerfG, 05.03.1998 - 2 BvQ 5/98

Gründe: I. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den in anderer Sache in Strafhaft befindlichen Antragsteller und einen weiteren Angeschuldigten Anklage wegen gemeinschaftlich versuchten Betruges (§§ 263 Abs. 1, Abs. ...

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