Rechtsprechung zu § 310 StPO
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BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof in Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen ist nicht statthaft.

StPO §§ 464 b Satz 3, 310 Abs. 2; GVG § 135

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BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung des Verfalls gemäß §§ 111b Abs. 2, 111d, 111e Abs. 1 StPO ...

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BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

Gründe: A. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Zurückweisung seines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit erlittener Untersuchungshaft.

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BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

Gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, ist Beschwerde zulässig (Aufgabe von BGH, 23. Februar 1981, StB 10/ 81, BGHSt 30, 52).

StPO § 304 Abs. 5, § 70 Abs. 2

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BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten.

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BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1793/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. ...

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BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 1592/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind entschieden (§

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BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

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BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 1020/01

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, denn sie ist unzulässig.

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BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.

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