Rechtsprechung zu § 311 StPO
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BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96

Gründe: Die Entscheidung des Landgerichts ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden; sie beruht auf einer zumindest vertretbaren Auslegung und Anwendung der im Rang unter dem Grundgesetz stehenden Vorschriften des Strafentschädigungsgesetzes, die vom Bundesverfassungsgericht nicht weiter ...

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BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses von der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen (Wohnungsdurchsuchung, Telefonüberwachung sowie Anordnung und ...

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BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04 - Einspruchsrücknahme

a) Lehnt das Oberlandesgericht die von einem Betroffenen mit der Begründung der Unwirksamkeit seiner Einspruchsrücknahme begehrte Fortsetzung des Kartellbußgeldverfahrens ab, so ist dagegen analog § 70 Abs. 2 OWiG die sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof zulässig.

b) Die durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 angeordnete Verlängerung der Verjährung für Kartellordnungswidrigkeiten gilt - ohne daß es einer entsprechenden Übergangsregelung bedurft hätte - auch für Taten, die vor Inkrafttreten des Verlängerungsgesetzes begangen wurden, soweit sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren.

GWB § 38 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 a. F. (§ 81 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 n. F.); OWiG § 70 Abs. 2

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BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

Auch im Rahmen der vorrangigen Verpflichtung zur Wahrheitsermittlung ist auf die Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen Bedacht zu nehmen. Beweiserhebungen zu dessen Privat- und Intimleben sind nur nach sorgfältiger Prüfung ihrer Unerläßlichkeit statthaft. Dies ist bei der Leitung eines Sachverständigen ebenso zu berücksichtigen wie bei der Zulassung von Fragen und bei der Entscheidung über den Umfang der Beweisaufnahme.

StPO §§ 68a, 77, 241 Abs. 2, 244 Abs. 2 bis 4

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BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99

Gründe: I. Die Staatsanwaltschaft Rottweil führt gegen W., dessen Mutter M. und den Beschwerdeführer Rechtsanwalt S. das Ermittlungsverfahren 11 Js 3545/ 99 wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung, Betruges u. a. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht, die Beschuldigten W. und M. hätten ...

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