Rechtsprechung zu § 33a StPO
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BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ladung des Beschwerdeführers zum Strafantritt im geschlossenen Vollzug - unter Versagung der zwecks Erhaltung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beantragten Ladung unmittelbar in den offenen Vollzug - und deren gerichtliche Bestätigung.
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BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07
Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung.
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BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten betrifft die Versagung von Eilrechtsschutz im Hinblick auf eine Anordnung des Anstaltsleiters, den Beschwerdeführer gefesselt zu einem Facharzt auszuführen, und die zögerliche Behandlung des Eilantrages durch das Fachgericht.
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BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts (§ 100 a StPO).
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BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Maßregelvollzug.
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BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe über den durch die besondere Schwere der Schuld bedingten Zeitpunkt hinaus aus Gründen der Gefährlichkeit des Straftäters verletzt weder die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) noch das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance des Verurteilten auf Wiedererlangung der Freiheit ist durch strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Entscheidung über die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe sicherzustellen.
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BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 1.06
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter; Anhörungsrüge.
Auch im Wehrbeschwerdeverfahren vor dem Truppendienstgericht kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör oder auf den gesetzlichen Richter nur im Wege der Rüge gegenüber dem Truppendienstgericht geltend gemacht werden; eine außerordentliche Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ist nicht statthaft.
WBO § 18 Abs. 2 Satz 5; VwGO § 152a; GG Art. 101 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
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BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren.
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BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die Fortdauer des Maßregelvollzugs.
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BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06
Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Arrestanordnung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
