Rechtsprechung zu § 344 StPO
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BVerfG, 19.02.1998 - 2 BvR 1888/97
Gründe: Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist nach § 345 Abs. 1 StPO durch das Tatgericht.
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BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
1. Ein außenstehender Dritter verstößt gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch dann, wenn er dem mit einem Betätigungsverbot belegten Verein freiwillig Geld spendet, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Spenden in Deutschland oder im Ausland verwendet werden sollen (im Anschluß an BGH, 24. Januar 1996, 3 StR 530/ 95, BGHSt 42, 30).
2. Jedes Zuwiderhandeln gegen ein Betätigungsverbot nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG ist eine selbständige Straftat, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit vorliegen. Eine rechtliche Verbindung zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit kommt - anders als bei den Organisationsdelikten nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VereinsG - nicht in Betracht.
VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4; StGB § 52; StPO § 264
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BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
Zur Frage der Verjährung einer jahrzentelang ausgeübten geheimdienstlichen Agententätigkeit.
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BGH, 15.12.1995 - 5 StR 168/95
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Rechtsbeugung in elf Fällen, davon in zehn Fällen in Tateinheit mit - teils mehrfacher - Freiheitsberaubung, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren - als Hauptstrafe (§ 64 Abs. 1 StGB-DDR) - unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
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BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94
Zur Rechtsbeugung von Richtern der DDR bei Anwendung "politischen Strafrechts" (im Anschluß an das zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehene Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/ 94).
StGB § 336; StGB-DDR § 244
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BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Rechtsbeugung in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren - als Hauptstrafe (§ 64 Abs. 1 StGB-DDR) - unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
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BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Subventionsbetrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
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BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70
1. Ordnet der Gerichtsvorsitzende an, daß die Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung möglichst geschlossen bleiben soll, um Störungen in dem beengten Verhandlungsraum zu vermeiden, so werden dadurch die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht verletzt.
2. Zum Begriff des Staatsgeheimnisses nach der Neufassung der Landesverratsvorschriften durch das Achte Strafrechtsänderungsgesetz.
3. Der Versuch des Landesverrats beginnt - erst - mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Mitteilungshandlung.
4. § 99 StGB tritt hinter §§ 94, 96 StGB zurück, selbst wenn die geheimdienstliche Tätigkeit vorwiegend anderen Zielen gedient hat als dem Verrat von Staatsgeheimnissen.
