Rechtsprechung zu § 37 StPO
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BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels ordnungsgemäßer Erschöpfung des Rechtswegs unzulässig ist. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 299/94
Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der am 9. Februar 1994 eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts und Landgerichts Bochum, mit denen eine von ihr gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO geleistete Sicherheit ...
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BVerfG, 09.04.2008 - 2 BvR 454/08
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg; denn sie ist unzulässig. Damit erledigt sich ...
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BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99
Gründe: Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt, seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und der Verwaltungsbehörde ...
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BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 348/99
Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine strafgerichtliche Verurteilung.
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BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine strafgerichtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe.
