Rechtsprechung zu § 383 StPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
1
von
1
von
1
BVerfG, 05.02.1998 - 1 BvR 2666/95
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein zivilgerichtliches Berufungsurteil, mit dem der Beschwerdeführer zur Unterlassung von Äußerungen verurteilt worden ist.
