Rechtsprechung zu § 403 StPO
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BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02

Zur Zulässigkeit eines Grundurteils im Adhäsionsverfahren, namentlich bei Schmerzensgeldansprüchen.

StPO § 403, § 405, § 406 Abs. 1 Satz 2 BGB § 847 Abs. 1 a. F.

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BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der Antragsteller im Adhäsionsverfahren berechtigt ist, den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

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BGH, 20.12.2002 - StB 15/02

§ 363 Abs. 1 StPO findet auf einen Wiederaufnahmeantrag, der eine Änderung des Schuldspruchs zum Ziel hat, keine Anwendung.

StPO § 363 Abs. 1

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BGH, 23.09.2004 - IX ZR 421/00

Bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten der Sachverhaltsfeststellung, die den Strafrichter veranlassen, die Hauptverhandlung auszusetzen und weitere Ermittlungen anzuordnen, erlangt der gesetzliche Vertreter der durch eine unerlaubte Handlung geschädigten Minderjährigen die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners nicht ohne weiteres durch die Anklageschrift und den Inhalt der Ermittlungsakten.

BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 n. F.; BGB § 852 Abs. 1 a. F.

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