Rechtsprechung zu § 406a StPO
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BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

Wird auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil im Schuld- und Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, bleibt eine zugleich mit der Verurteilung erfolgte Entscheidung über einen Adhäsionsantrag hiervon unberührt; über ihre Aufhebung ist vom neuen Tatrichter auf der Grundlage des Ergebnisses der neuen Hauptverhandlung zu entscheiden.

StPO § 406 a Abs. 3 Satz 1

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BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02

Zur Zulässigkeit eines Grundurteils im Adhäsionsverfahren, namentlich bei Schmerzensgeldansprüchen.

StPO § 403, § 405, § 406 Abs. 1 Satz 2 BGB § 847 Abs. 1 a. F.

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BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Betruges u. a. zu Freiheitsstrafen verurteilt. Es hat ferner im Adhäsionsverfahren die Angeklagten zur Zahlung von Geldbeträgen an geschädigte Anleger verpflichtet, und zwar den Angeklagten Sch. zur Zahlung von insgesamt 229. 190 DM, und den ...

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BGH, 19.02.2008 - 1 StR 653/07

Ein etwaiger Verstoß gegen § 216 Abs. 2 Satz 2 StPO berührt die Wirksamkeit der Ladung zur Hauptverhandlung nicht. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung nach § 217 Abs. 2 StPO.

StPO § 216 Abs. 2 Satz 2, § 217 Abs. 1 und 2

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BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

Auch im Rahmen der vorrangigen Verpflichtung zur Wahrheitsermittlung ist auf die Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen Bedacht zu nehmen. Beweiserhebungen zu dessen Privat- und Intimleben sind nur nach sorgfältiger Prüfung ihrer Unerläßlichkeit statthaft. Dies ist bei der Leitung eines Sachverständigen ebenso zu berücksichtigen wie bei der Zulassung von Fragen und bei der Entscheidung über den Umfang der Beweisaufnahme.

StPO §§ 68a, 77, 241 Abs. 2, 244 Abs. 2 bis 4

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BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

Wer aus terroristischen Motiven gezielt an der politischen Auseinandersetzung unbeteiligte Dritte durch einen Sprengstoffanschlag tötet, handelt aus niedrigen Beweggründen (Sprengstoffanschlag auf die Berliner Diskothek "La Belle" im Jahre 1986).

StGB § 211 Abs. 2

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