Rechtsprechung zu § 410 StPO
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BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99

Beamtenrecht

Beamtenverhältnis, keine Beendigung kraft Gesetzes bei Verurteilung durch Strafbefehl; Strafbefehl, keine Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes bei Verurteilung durch-


Eine Verurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl führt nicht zur Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes.

LBG NW § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (BRRG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1); StPO § 410 Abs. 3; BDO § 18 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 12.04.1999 - AnwSt (R) 11/98

Die einen rechtskräftigen Strafbefehl tragenden tatsächlichen Feststellungen sind für die Entscheidung im anwaltsgerichtlichen Verfahren nicht bindend.

BRAO § 118 Abs. 3; StPO § 410 Abs. 3

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BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02

Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des Dienstgrades kraft Gesetzes; früherer Soldat; schwerer Verfahrensmangel; Zurückverweisung.

1. Nur eine durch strafgerichtliches Urteil, nicht aber eine durch Strafbefehl erfolgte Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr führt kraft Gesetzes zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses des Soldaten bzw. bei einem früheren Soldaten zu einem Verlust des Dienstgrades.

2. Ein schwerer Mangel des Verfahrens, der das Berufungsgericht auch im Falle einer auf die Maßnahmebemessung beschränkten Berufung zur Zurückverweisung des Verfahrens an das erstinstanzliche Gericht berechtigt, liegt vor, wenn die bindenden tatsächlichen Feststellungen im angegriffenen Urteil widersprüchlich und lückenhaft sind und damit keine ausreichende Grundlage für das festzusetzende Disziplinarmaß abgeben.

3. Zu den Anforderungen an den Nachweis einer betrügerischen Täuschungshandlung bei Zahlungsunfähigkeit.

SG § 17 Abs. 3, § 23 Abs. 2 Nr. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 2 a. F.; WDO § 108 Abs. 3 Satz 1, § 121 Abs. 2; StGB § 263; StPO § 410 Abs. 3

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BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Einspruch gegen einen Strafbefehl, der am letzten Tag der Einspruchsfrist mit einem Computerfax eingelegt worden ist, sowie die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung des Einspruchs als unzulässig.

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BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 348/99

Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine strafgerichtliche Verurteilung.

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BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

1. Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichts nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht auch nicht hinwirken.

2. Nach jedem Urteil, dem eine Urteilsabsprache zugrunde liegt, ist der Rechtsmittelberechtigte, der nach § 35 a Satz 1 StPO über ein Rechtsmittel zu belehren ist, stets auch darüber zu belehren, daß er ungeachtet der Absprache in seiner Entscheidung frei ist, Rechtsmittel einzulegen (qualifizierte Belehrung). Das gilt auch dann, wenn die Absprache einen Rechtsmittelverzicht nicht zum Gegenstand hatte.

3. Der nach einer Urteilsabsprache erklärte Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels ist unwirksam, wenn der ihn erklärende Rechtsmittelberechtigte nicht qualifiziert belehrt worden ist.

GG Art. 20 Abs. 3; StPO vor § 1 (faires Verfahren), § 302 Abs. 1 Satz 1

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BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer Apotheker-Approbation; Apotheker, Widerruf der Approbation eines -s; Unzuverlässigkeit eines Apothekers; Unwürdigkeit eines Apothekers; Apothekenbetriebserlaubnis; selbständiger Apotheker, Widerruf einer Approbation eines -s wegen Unzuverlässigkeit bzw. Unwürdigkeit; Abrechnungsbetrug gegenüber Kassen; Kassen, Abrechnungsbetrug gegenüber -; Berufsverbot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Mittel, zulässiges, milderes und gleichgeeignetes -; Geeignetheit des milderen Mittels; Berufspflichten eines Apothekers, Verstoß gegen -; Revisionsgericht, Bindung des -s an tatsächliche Feststellungen; Tatsachenfeststellung, unzulässige und fehlende Bindung des Revisionsgerichts; Vergleich, gerichtlicher bzw. außergerichtlicher - und Tatsachenfeststellung; Strafbefehl, Würdigung der in einem - enthaltenen Wertungen im Behörden- und Gerichtsverfahren.

Einem (selbständigen) Apotheker ist die Approbation mit der Folge zu entziehen, dass er auch nicht als angestellter Apotheker tätig sein darf, wenn ihm Abrechnungsbetrügereien oder sonstige Abrechnungsunregelmäßigkeiten gegenüber Kassen nachgewiesen werden können, die nach Zahl und Gewicht der Verstöße die Prognose zulassen, der Apotheker könne auch zukünftig schwerwiegende Berufspflicht-Verletzungen begehen.

Zur Verwertbarkeit von in rechtskräftigen Strafbefehlen und gerichtlichen Vergleichen enthaltenen Feststellungen für verwaltungsbehördliche und -gerichtliche Verfahren.

ApG § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Abs. 2; BApO § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 6 Abs. 2; VwGO § 137 Abs. 2

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BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02

Gründe: Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren.

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BVerwG, 21.02.2002 - 2 WD 40.01

Unbefugte Entnahme von Geldern aus einem dienstlich betriebenen Freizeitbüro für private Zwecke; Besitzrechte und Eigentumsrechte Dritter; Kameradschaftspflicht; keine Bindungswirkung eines Strafbefehls.

Die für private Zwecke erfolgte Entnahme für Dritte vereinnahmter Gelder aus der Kasse eines Standort-Freizeitbüros stellt nur dann eine Verletzung der Kameradschaftspflicht dar, wenn dadurch Rechte von Kameraden beeinträchtigt werden.

SG § 12 Satz 2; WDO § 84 Abs. 1

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