Rechtsprechung zu § 43 StPO
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BVerwG, 04.05.2006 - 1 D 13.05

Technischer Fernmeldeobersekretär; Abordnung in die neuen Bundesländer; Vorlage inhaltlich falscher Quittungen über Mietkosten; betrügerisches Handeln gegenüber der Telekom (neun Betrugshandlungen, nachgewiesener Schaden von ca. 5 000 DM); Grundsatz "in dubio pro reo"; Zurückstufung; Eingangsamt der Laufbahn; Gehaltskürzung; Verfolgungsverjährung; Einstellung des Verfahrens aus Rechtsgründen.

Gründe: I 1. Der … Beamte war vom 27. März 1995 bis 31. Dezember 1996 von der Niederlassung U. der Einleitungsbehörde zu den Niederlassungen M. und P. abgeordnet. In der Zeit vom 19. September 1995 bis 31. Dezember 1996 leistete er Dienst in L. in der Nähe von G.

BBG § 54 Satz 2 und 3, § 77 Abs. 1 Satz 1; BDO § 4 Abs. 2, §§ 9 bis 11, § 64 Abs. 1 Nr. 1, § 75 Abs. 2 Satz 2, § 76 Abs. 3 Satz 1, § 86; BDG § 13 Abs. 1 und 2, § 85 Abs. 1, 3 und 7

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BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07

Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts; fehlerhafte Auskunft.

Als unverschuldet ist die Fristversäumnis auch dann anzusehen, wenn der Antragsteller zunächst einen von ihm zu vertretenden Fehler begangen hat, dann aber ein zusätzlicher Fehler des Gerichts hinzugekommen ist, auf dem letztlich die Fristversäumnis beruht.

WDO § 115 Abs. 1 Satz 1; StPO § 44 Satz 1

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BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der medizinischen Beurteilung des Amtsarztes; Bedeutung privatärztlicher Befunde; Abgrenzung bedingter Vorsatz und Fahrlässigkeit; Disziplinarmaß bei ununterbrochenem unerlaubten Fernbleiben von fünfeinhalb Monaten; Zurückstufung um zwei Ämter; Beförderungsverbot.

Gründe: I 1. Der 1955 geborene Beamte trat im Jahr 1972 in den Dienst der damaligen Bundesbahn. Seit 1. November 1982 war er im Geschäftsbereich Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten in W. tätig.

BBG § 73 Abs. 1 Satz 1; BBesG § 9; BDG § 9 Abs. 1 und 3, § 13 Abs. 1 und 2; § 85 Abs. 1, 3 und 7; BDO §§ 10, 23a, 25 Satz 1; § 121

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BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 430/04

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der ...

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BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 206/04

Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, ist der Sonnabend als Werktag mitzuzählen, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt.

BGB § 573 c Abs. 1 Satz 1

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BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO zu stellenden formalen Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag.

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BFH, 17.09.2002 - IX R 68/98

Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Verlängert sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977), wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag?

AO 1977 § 108 Abs. 3, § 122 Abs. 2 Nr. 1

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