Rechtsprechung zu § 45 StPO
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BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96
Gründe: Die Entscheidung des Landgerichts ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden; sie beruht auf einer zumindest vertretbaren Auslegung und Anwendung der im Rang unter dem Grundgesetz stehenden Vorschriften des Strafentschädigungsgesetzes, die vom Bundesverfassungsgericht nicht weiter ...
