Rechtsprechung zu § 463 StPO
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BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

Zur erneuten Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wenn sich der Angeklagte oder Beschuldigte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aufgrund eines früheren Urteils im Vollzug dieser Maßregel befindet.

StGB § 63

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BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht vorliegt (§§ 93a Abs. 1, 93b BVerfGG). Der Verfassungsbeschwerde kommt ...

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BVerfG, 03.06.2003 - 2 BvR 442/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. ...

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BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1815/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. ...

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BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1696/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. ...

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