Rechtsprechung zu § 463d StPO
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BGH, 29.06.2000 - 1 StR 123/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten ist unbegründet, soweit sie sich gegen den Schuldspruch richtet (§

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