Rechtsprechung zu § 465 StPO
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BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die Fortdauer des Maßregelvollzugs.
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BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren.
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BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 33.05
Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG; Straftat, Ausschluss der Einbürgerung bei Verurteilung wegen einer -; Verurteilung wegen einer Straftat, Maßregel der Besserung und Sicherung als -.
1. Eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG.
2. Bei einer selbständigen Maßregel der Besserung und Sicherung entscheidet die Einbürgerungsbehörde entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG im Einzelfall, ob sie außer Betracht bleiben kann.
StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 12a Abs. 1; BZRG §§ 3, 4; StGB §§ 61 ff.
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BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.
MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01
1. Zur Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 des Wiener Konsularrechtsübereinkommens (WÜK) über sein subjektives Recht, die unverzügliche Benachrichtigung seiner konsularischen Vertretung zu verlangen, sind bereits die Polizeibeamten nach Festnahme verpflichtet (BVerfG - Kammer - NJW 2007, 499 unter Aufhebung von BGHR WÜK Art. 36 Unterrichtung 1).
2. Das Unterbleiben der gebotenen Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand nach Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.
3. Die Rechtsverletzung kann jedoch zu einer Kompensation derart führen, dass ein bestimmter Teil der verhängten Freiheitsstrafe als verbüßt anzurechnen ist.
WÜK Art. 36
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BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 705/02
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind entschieden (§
