Rechtsprechung zu § 5 StPO
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BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet.

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