Rechtsprechung zu § 52 StPO
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BVerfG, 03.05.2004 - 2 BvR 785/04

Gründe: I. 1. Vor der 19. Großen Strafkammer ist ein Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin und drei weitere Angeklagte unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen und wegen Geldwäsche in drei Fällen anhängig. Der geständigen und auf freiem ...

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BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

1. Geheimhaltungsinteressen des Staates dürfen sich im Strafprozeß nicht nachteilig für den Angeklagten auswirken. Kann ein Beweis, der potentiell zur Entlastung des Angeklagten hätte beitragen können, aufgrund von Maßnahmen der Exekutive nicht in die Hauptverhandlung eingeführt werden, obwohl seine Erhebung ein Gebot der Aufklärungspflicht gewesen wäre, ist die hierdurch bedingte Verkürzung der Beweisgrundlage und der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten zur Sicherung einer fairen Verfahrensgestaltung durch eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung und gegebenenfalls die Anwendung des Zweifelssatzes auszugleichen.

2. Zur Anwendung dieser Grundsätze, wenn das Beweismittel durch Maßnahmen eines anderen Staates gesperrt wird.

StPO § 54, § 96, § 261; MRK Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d

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BVerwG, 08.05.2003 - 2 WD 45.02

Eidliche Falschaussage; Dienstgradherabsetzung.

Bei einer fahrlässigen eidlichen Falschaussage eines Soldaten als Zeuge vor Gericht bildet eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

SG § 17 Abs. 2 Satz 2; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7; StGB § 163

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BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der Amtsaufklärungspflicht und der Beweiswürdigung im Strafverfahren.

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BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

Ein Tatrichter ist - auch auf der Grundlage der Entscheidung BGHSt 45, 203, 208 - regelmäßig nicht verpflichtet, einen Zeugen, der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, zu befragen, ob er gleichwohl in die Verwertung früherer Aussagen einwilligt, sofern nicht im Einzelfall besondere Hinweise auf eine solche Bereitschaft gegeben sind.

StPO § 244 Abs. 2

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BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

Voraussetzung für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Berichtigung eines Gesetzesbeschlusses ist dessen offensichtliche Unrichtigkeit. Diese kann sich nicht allein aus dem Normtext, sondern insbesondere auch unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs und der Materialien des Gesetzes ergeben.

Teilt die Bundesregierung oder der Bundestag eine Materie in verschiedene Gesetze auf, um auszuschließen, dass der Bundesrat Regelungen verhindert, die für sich genommen nicht unter dem Vorbehalt seiner Zustimmung stehen, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare verletzt Art. 6 Abs. 1 GG nicht. Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.

Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass nichtehelichen Lebensgemeinschaften verschiedengeschlechtlicher Personen und verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften der Zugang zur Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwehrt ist.

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BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

Gründe: Das LG hat die Angeklagte wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in vier Fällen, in einem Fall (Fall II 4 der Urteilsgründe) in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten, sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in sieben Fällen, in vier Fällen in Tateinheit mit Beischlaf zwischen ...

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BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01

Gründe: Das LG hat den Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Mit ihrer hiergegen gerichteten Revision rügt die Nebenklägerin die Verletzung formellen und materiellen Rechts.

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BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

Gründe: I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich hat es einen dem Angeklagten gehörenden PKW eingezogen sowie dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und für deren Neuerteilung eine Sperrfrist bestimmt. Dieses Urteil greift die ...

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BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

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