Rechtsprechung zu § 55 StPO
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BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvR 729/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.

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BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines benannten Zeugen im Ausland gebietet, sind neben dem Gewicht der Strafsache die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand der Ladung und Vernehmung mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens andererseits unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzuwägen.

StPO § 244 Abs. 5 Satz 2

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BGH, 08.11.2000 - 5 StR 387/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten Y wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladewaffe mit einer Länge von nicht mehr als 60 cm zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und die ...

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BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

Verweigert ein umfassend schweigender Angeklagter die Entbindung eines Zeugen von der Schweigepflicht, darf hieraus kein belastendes Indiz gegen ihn hergeleitet werden (Ergänzung zu BGHSt 20, 298 f.).

StPO §§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 261

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BGH, 08.04.2008 - VIII ZB 20/06

Der Zeuge, der in zweiter Instanz erneut vernommen wird, nachdem er bereits in erster Instanz zur Sache ausgesagt hat, darf das Zeugnis verweigern über Fragen, deren Beantwortung ihn der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 153 StGB wegen seiner erstinstanzlichen Aussage aussetzen würde.

ZPO § 384 Nr. 2; StGB § 153

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BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07

Die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts verbunden mit der Erklärung, die Verwertung der bei einer früheren Vernehmung gemachten Aussage zu gestatten (BGHSt 45, 203), schränkt den Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht ein und erlaubt deshalb grundsätzlich nicht die unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung.

StPO §§ 52, 250

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BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07 - Akteneinsichtsgesuch

a) Dem Verteidiger eines Nebenbetroffenen ist Akteneinsicht auch in die Bußgeldakten der anderen Betroffenen und Nebenbetroffenen zu gewähren, wenn diese sich auf einen einheitlichen Gesamtkomplex beziehen und gleichfalls dem Beschwerdegericht vorliegen.

b) Mögliche Geschäftsgeheimnisse der anderen (Neben-) Betroffenen hindern die Akteneinsicht grundsätzlich nicht.

OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 1

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BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05

Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft eines Soldaten; Rolle als Beschuldigter schließt die eines Zeugen im selben Verfahren aus; Grundrecht auf Freiheit der Person; Erlaubnistatbestandsirrtum.

1. Es steht nicht im Belieben eines in einem Verfahren nach der WDO ermittelnden Disziplinarvorgesetzten, einem Beschuldigten vor Abschluss dieses Verfahrens die Stellung eines Zeugen zu demselben Verdachtskomplex zuzuweisen.

2. Ein Befehl an einen beschuldigten Soldaten, in demselben Verfahren als Zeuge auszusagen, ist unwirksam.

3. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 21 WDO ist die vorläufige Festnehme nicht geboten, wenn dem Soldaten mildere, jedoch nicht weniger wirksame Mittel als die vorläufige Festnahme zur Aufrechterhaltung der Disziplin zur Verfügung stehen.

4. Zur Maßnahmebemessung bei rechtswidriger Freiheitsbeschränkung durch einen Disziplinarvorgesetzten, dem ein Erlaubnistatbestandsirrtum zuzubilligen ist.

GG Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2; Art. 20 Abs. 1, 3; EMRK Art. 6; SG § 1 Abs. 3, §§ 7, 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; StGB § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2; WDO § 107 Abs. 1; § 21 Abs. 1; § 32 Abs. 4; VorgV § 1 Abs. 1

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BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.

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BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

Zum Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK (in Fortführung von BGHSt 46, 93).

MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d; StPO § 168c

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