Rechtsprechung zu § 55 StPO
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BGH, 15.11.2006 - StB 15/06

Geistlicher im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO ist auch ein Laie, der keine kirchliche Weihe erhalten hat, aber im Auftrag der Kirche hauptamtlich als Anstaltsseelsorger einer Justizvollzugsanstalt selbständig Aufgaben wahrnimmt, die zum unmittelbaren Bereich seelsorgerischer Tätigkeit gehören.

StPO § 53 Abs. 1 Nr. 1

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BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen die nach Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 gebotene Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische Unterstützung.

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BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

§ 357 StPO ist nicht zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten anwendbar, für den die Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG unzulässig war.

StPO § 357; JGG § 55 Abs. 2

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BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft trotz einer vorausgegangenen, dem Begehren des Beschwerdeführers stattgebenden Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

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BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob nach Aufhebung von Beugehaft ein fortwirkendes rechtliches Interesse des Betroffenen an deren gerichtlicher Überprüfung gegeben ist.

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BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

Eine richterlich angeordnete oder gestattete Durchsuchung wird nicht dadurch rechtswidrig, daß sie unzureichend dokumentiert worden ist. Eine unzureichende Dokumentation der richterlichen Entscheidung führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.

StPO § 105 Abs. 1

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BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

1. Zulässigkeit der Verwertung von Unterlagen, die im Wege der Rechtshilfe in der Schweiz beschlagnahmt wurden, für ein Strafverfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung.

2. Revisionsrechtliche Beanstandung unterbliebener Beiziehung von Akten eines weiteren gegen den Angeklagten geführten Ermittlungsverfahrens, deren Einsicht in jenem Verfahren von der Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks versagt wird.

3. Ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB kann auch dann vorliegen, wenn der Vermögensbetreuungspflichtige Provisionen erhält, die zwar vom Vertragspartner seines Geschäftsherrn stammen, aber über den Geschäftsherrn an einen Dritten ausbezahlt und von dort an den Treupflichtigen weitergeleitet werden

4. Einkommensteuerrechtliche Relevanz eines nicht offengelegten Treuhandverhältnisses.

StGB § 266 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 2, § 344 Abs. 2 Satz 2; AO § 370 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; IRG § 72

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BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04

Unter den Begriff der Vernehmung im Sinne des § 252 StPO fällt auch die Befragung der Angehörigen des Angeklagten im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO durch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe.

StPO § 252

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BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 785/04

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berücksichtigung einer Risikoschwangerschaft bei der Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit.

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BVerfG, 03.05.2004 - 2 BvR 785/04

Gründe: I. 1. Vor der 19. Großen Strafkammer ist ein Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin und drei weitere Angeklagte unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen und wegen Geldwäsche in drei Fällen anhängig. Der geständigen und auf freiem ...

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