Rechtsprechung zu § 133 TKG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1
BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung; Diskriminierung; Schlechterstellung; Wettbewerb; vorstoßender Wettbewerb; innovatives Produkt; Produktinnovation; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr.

Ein Mobilfunknetzbetreiber, der aufgrund der ihm erteilten Betriebslizenz zur Gleichbehandlung konkurrierender Diensteanbieter mit dem eigenen Vertrieb verpflichtet ist, wird durch diese Verpflichtung nicht gehindert, sich mit der Einführung eines innovativen Produkts einen begrenzten zeitlichen Wettbewerbsvorsprung gegenüber den Diensteanbietern zu verschaffen.

TKG §§ 19, 42 Abs. 1 und 2; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht