Rechtsprechung zu § 150 TKG
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EuGH, 22.11.2007 - C-262/06
"Telekommunikationssektor - Universaldienst und Nutzerrechte - Begriff der 'Verpflichtungen', die vorübergehend aufrechtzuerhalten sind - Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 2002/ 21/ EG (Rahmenrichtlinie) und Art. 16 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2002/ 22/ EG (Universaldienstrichtlinie) - Entgelte für die Erbringung von Sprachtelefondienstleistungen - Behördliche Genehmigungspflicht"
Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 2002/ 21/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) und Art. 16 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2002/ 22/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) sind dahin auszulegen, dass ein gesetzliches Gebot zur Genehmigung von Entgelten für die Erbringung von Sprachtelefondienstleistungen gegenüber Endnutzern durch Unternehmen mit insoweit marktbeherrschender Stellung wie das Gebot nach § 25 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996, das im innerstaatlichen Recht aus der Zeit vor dem aus diesen Richtlinien resultierenden Rechtsrahmen enthalten ist, und die diesbezüglichen feststellenden Verwaltungsakte vorübergehend aufrechtzuerhalten sind.
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BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 2.06
Gründe: I Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist ein Bescheid der Beklagten vom 11. Juni 2002. Mit diesem hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln - Az.: 1 K 1749/ 99 -, in dem die Klägerinnen gegen die Festsetzung der Entgelte für ...
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BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 3.06
Gründe: I Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist ein Bescheid der Beklagten vom 29. Dezember 1999/ 13. Februar 2002. Mit diesem hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln 1 K 1823/ 99, in dem die Klägerin gegen die Festsetzung der ...
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BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
Gründe: I Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist ein Bescheid der Beklagten vom 11. Juni 2002 - 03d B 1961 -. Mit diesem hatte die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln 1 K 1749/ 99, in dem die Klägerinnen gegen die Festsetzung ...
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BVerwG, 02.10.2002 - 20 F 2.06
Gründe: I Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist ein Bescheid der Beklagten vom 11. Juni 2002. Mit diesem hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln - Az.: 1 K 1749/ 99 -, in dem die Klägerinnen gegen die Festsetzung der Entgelte für ...
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BVerwG, 09.07.2002 - 20 F 3.06
Gründe: I Gegenstand dieses Zwischenverfahrens ist ein Bescheid der Beklagten vom 29. Dezember 1999/ 13. Februar 2002. Mit diesem hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angeordnet, dass in dem Rechtsstreit VG Köln 1 K 1823/ 99, in dem die Klägerin gegen die Festsetzung der ...
