Rechtsprechung zu § 94 TKG
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EuGH, 14.09.2004 - C-411/02
"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung - Richtlinie 98/ 10/ EG - Telekommunikation - Begriffe 'Grundform der Einzelgebührenerfassung' und 'zusätzliche Detaillierungsgrade'"
1. Die Republik Österreich hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 14 Absatz 2 der Richtlinie 98/ 10/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs (ONP) beim Sprachtelefondienst und den Universaldienst im Telekommunikationsbereich in einem wettbewerbsorientierten Umfeld verstoßen, indem der von ihr gewählte Entgeltnachweis, der eine Zusammensetzung der Entgelte nur nach Entgeltarten enthält, nicht ausreichend detailliert ist, um eine effiziente Kontrolle und Überprüfung durch den Verbraucher zu gewährleisten.
2. Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.
