Rechtsprechung zu § 2 TMG
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BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05 - FC Troschenreuth

Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen.

UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3

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