Rechtsprechung zu § 2 TVG
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BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
1. Eine Vereinigung, die neben Einzelmitgliedern Vereinigungen als Mitglieder aufnimmt, kann in diesem Fall sowohl nach § 2 Abs. 1 TVG tariffähig sein als auch diese Rechtsmacht durch die Eigenschaft als Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG besitzen.
2. Sieht die Satzung einer solchen Spitzenorganisation die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Arbeitgeberverband durch eine in ihr gebildete tarifpolitische Arbeitsgemeinschaft vor, der nur Einzelmitglieder angehören können, gehört der Abschluß von Tarifverträgen nicht im Sinne von § 2 Abs. 3 TVG zu den satzungsgemäßen Aufgaben der Spitzenorganisation.
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BAG, 07.11.2000 - 1 AZR 175/00
Schließen Betriebsrat, Arbeitgeber und zuständige Gewerkschaft einen "Konsolidierungsvertrag", der die Verkürzung von Ansprüchen aus einem Tarifvertrag vorsieht, in dessen fachlichem und räumlichem Geltungsbereich sich der Betrieb befindet, so handelt es sich im Zweifel um einen Tarifvertrag, denn eine Betriebsvereinbarung mit diesem Inhalt wäre nach § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam.
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BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99
Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche Seeschiffahrt (HTV- und MTV-See) aufgrund des von der Internationalen Transportarbeiter Föderation (ITF) für ein unter deutscher Flagge fahrendes und in dem Internationalen Schiffahrtsregister (ISR) eingetragenes Schiff abgeschlossenen ISR-Flottenvertrages und Sondervertrages zum ISR-Flottenvertrag
1. Der Sondervertrag zum ISR-Flottenvertrag, den die Internationale Transportarbeiter Föderation (ITF) mit deutschen Reedern für unter deutscher Flagge fahrende und im Internationalen Schiffahrtsregister (ISR) eingetragene Seeschiffe abgeschlossen hat, enthält keine Regelungen, die die unmittelbare Geltung des Heuertarifvertrages und Manteltarifvertrages für die deutsche Seeschiffahrt (HTV- und MTV-See) für die betroffenen Seeleute begründen.
2. Dieser Sondervertrag kann auch nicht als Koalitionsvertrag zugunsten Dritter angesehen werden.
3. Es bleibt unentschieden, ob die Internationale Transportarbeiter Föderation (ITF) als Spitzenorganisation iS des § 2 Abs. 3 TVG tariffähig ist.
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BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 31/99
Wird über das Vermögen eines Arbeitgeberverbandes der Konkurs eröffnet, so endet damit nicht ohne weiteres die normative Wirkung eines von dem Verband abgeschlossenen Tarifvertrags. Hierzu bedarf es - mangels sonstiger Beendigungstatbestände - vielmehr einer Kündigung, die vom Konkursverwalter ausgesprochen werden kann.
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BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
1. Auch eine relativ kleine Arbeitnehmervereinigung kann die für eine Gewerkschaft erforderliche Durchsetzungsfähigkeit besitzen, wenn in ihr spezialisierte Arbeitnehmer organisiert sind, die von Arbeitgeberseite im Falle von Arbeitskämpfen kurzfristig nur schwer ersetzbar sind.
2. Beschränkt eine Gewerkschaft ihre Zuständigkeit auf eine Berufsgruppe, die sich räumlich auf wenige Schwerpunkte konzentriert, kann auch ein relativ kleiner organisatorischer Apparat leistungsfähig genug sein, um die gewerkschaftlichen Aufgaben wahrzunehmen.
3. Eine Gewerkschaft muss strukturell vom sozialen Gegenspieler unabhängig sein. Dieser Grundsatz ist erst dann verletzt, wenn durch personelle oder organisatorische Verflechtungen oder durch wesentliche finanzielle Zuwendungen die eigenständige Interessenwahrnehmung der Tarifvertragspartei ernsthaft gefährdet wird.
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BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
1. Eine Arbeitnehmervereinigung ist für den von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereich entweder insgesamt oder überhaupt nicht tariffähig. Es gibt keine partielle Tariffähigkeit.
2. Um tariffähig zu sein, muss eine Arbeitnehmervereinigung über eine Durchsetzungskraft verfügen, die erwarten lässt, dass sie als Tarifpartner vom sozialen Gegenspieler wahr- und ernstgenommen wird.
3. Sofern eine Arbeitnehmervereinigung bereits in nennenswertem Umfang Tarifverträge geschlossen hat, belegt dies regelmäßig ihre Durchsetzungskraft. Das gilt sowohl für den Abschluss originärer Tarifverträge als auch für den Abschluss von Anschlusstarifverträgen.
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BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02
Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband
Eine Handwerksinnung kann Mitglied in einem Arbeitgeberverband werden und diesem die ihr nach § 54 Abs. 3 Nr. 1 HwO verliehene Tarifsetzungsbefugnis übertragen, soweit und solange nicht ein Innungsverband Tarifverträge für ihren Bereich geschlossen hat.
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BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99
Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft
1. Die Tariffähigkeit und damit Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung setzt voraus, daß diese ihre Aufgabe als Tarifpartnerin sinnvoll erfüllen kann. Dazu bedarf es einer entsprechenden Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und einer ausreichenden Leistungsfähigkeit der Organisation (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, zuletzt BAG 16. Januar 1990 - 1 ABR 10/ 89 - BAGE 64, 16).
2. Der Interessenverband "Bedienstete der Technischen Überwachung" (BTÜ) erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist daher keine Gewerkschaft.
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BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03
Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
Die allein auf § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG beruhende Befugnis einer Partei, die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit in einem Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG gerichtlich klären zu lassen, beschränkt sich auf die Vorfrage, wegen derer ein Verfahren nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ausgesetzt worden ist.
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BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99
Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
1. Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung ist in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich nicht begrenzt.
2. Jedenfalls bei gerichtlichen Entscheidungen mit Dauerwirkung wirkt die materielle Rechtskraft aber nur solange, wie sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern.
3. Eine solche wesentliche Änderung lag hinsichtlich der Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung in der Aufnahme der von der Rechtsprechung entwickelten maßgeblichen Kriterien in den Willen des Gesetzgebers durch die Ratifizierung des Staatsvertrages mit der DDR über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.
