Rechtsprechung zu § 12 TzBfG
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BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

1. Im Gemeinschaftsbetrieb ist ein einzelnes an der gemeinsamen Führung beteiligtes Unternehmen nicht passivlegitimiert für Ansprüche des Betriebsrats, die sich auf die Vornahme oder die Unterlassung einer der gemeinsamen betrieblichen Leitungsmacht unterfallenden Maßnahme richten.

2. Die dauerhafte Erhöhung des Umfangs der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG.

3. In der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers liegt eine Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft um fünf Stunden ist in der Regel nicht erheblich.

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BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

Tatbestand: Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche für die Zeit von November 2004 bis Februar 2005 unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs.

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BAG, 28.03.2007 - 7 AZR 318/06

Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrundlose Befristung im Anwendungsbereich des BAT - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Befristungsgrundform

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis auf Grund Befristung am 30. September 2004 geendet hat.

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BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Wirksamkeit und Auslegung einer vom Arbeitgeber vorformulierten Vereinbarung von Arbeit auf Abruf.

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BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

Anhörungsrüge

Die Zwei-Wochen-Frist des § 78a Abs. 2 Satz 1 ArbGG beginnt mit der positiven Kenntnis des Beschwerdeführers von der Verletzung des rechtlichen Gehörs.

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BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

Die nach Maßgabe einer Rahmenvereinbarung abgeschlossenen und auf jeweils einen Tag befristeten Einzelarbeitsverträge unterliegen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle, wenn durch die Befristung der gesetzliche Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses nach § 1 KSchG entzogen wird.

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