Rechtsprechung zu § 2 UKlaG
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BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00 - Abonnementvertrag

Dem Verbraucher steht beim Abschluß eines Pay-TV-Abonnementvertrages kein Widerrufsrecht aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB (früher: § 2 Nr. 2 VerbrKrG) in Verbindung mit § 355 BGB zu.

BGB § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (früher: VerbrKrG § 2 Nr. 2)

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BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99

a) Auf die Anspruchsberechtigung rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen für Klagen gegen unwirksame Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 1 UKlaG) findet das Erfordernis "die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben" (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG) keine Anwendung.

b) Eine vorformulierte Vertragsbedingung in dem zwischen einem Mineralölunternehmen und einem Tankstellenhalter geschlossenen Handelsvertretervertrag, nach der 50 % der Gesamtvergütung des Tankstellenhalters für "verwaltende" Tätigkeit gezahlt werden, hält wegen Verstoßes gegen § 89 b Abs. 4 Satz 1 HGB der Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) nicht stand.

UKlaG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; HGB § 89 b Abs. 4 Satz 1; AGBG i. d. F. der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000 (BGBl. I S. 946) § 9 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1

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