Rechtsprechung zu § 3 UWG
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BGH, 04.10.2007 - I ZR 182/05 - Fehlerhafte Preisauszeichnung

Ist die Ware am Regal mit einem höheren als dem in der Werbung angegebenen Preis ausgezeichnet, fehlt es an einer wettbewerbsrelevanten Irreführung, wenn dem Kunden an der Kasse von vornherein nur der beworbene Preis in Rechnung gestellt wird. Die unrichtige Preisauszeichnung verstößt dann zwar gegen die Preisangabenverordnung, führt aber nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs nach § 3 UWG (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 29. 6. 2000 - I ZR 29/ 98, WRP 2000, 1258, 1261 - Filialleiterfehler; Urt. v. 30. 3. 1988 - I ZR 101/ 86, GRUR 1988, 629, 630 = WRP 1989, 11 - Konfitüre).

UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1; PAngV § 1 Abs. 6

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BGH, 27.06.2002 - I ZR 19/00 - Telefonische Vorratsanfrage

Wenn eine beworbene Ware am Tag des Erscheinens der Werbung im Geschäft vorrätig ist, einem Kaufinteressenten aber auf dessen telefonische Anfrage die falsche Auskunft gegeben wird, sie sei noch nicht eingetroffen, liegt darin keine relevante Irreführung im Sinne des § 3 UWG.

UWG § 3

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BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02 - Jeans

a) Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a UWG werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass für das Erzeugnis Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach Art. 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 6/ 2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. Nr. L 3 vom 5. Januar 2002, S. 1) besteht oder bestanden hat.

b) Für die Feststellung einer gewissen Bekanntheit des nachgeahmten Produkts bei der Beurteilung der vermeidbaren Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a UWG ist auf die Bekanntheit des Erzeugnisses bei den angesprochenen Verkehrskreisen abzustellen; nicht erforderlich ist, dass der Verkehr das nachgeahmte Produkt einem namentlich bestimmten Unternehmen zuordnen kann.

UWG § 4 Nr. 9 lit. a

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BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung

a) Ein generelles Verbot jeglicher Preiswerbung durch Gegenüberstellung der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers mit den vom Händler aktuell verlangten Preisen läßt sich weder aus § 1 UWG noch aus § 3 UWG begründen.

b) Zu den Voraussetzungen, unter denen eine solche Werbung im Einzelfall als irreführend zu beurteilen ist.

UWG §§ 1 und 3

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BGH, 21.03.2007 - I ZR 184/03 - Eigenpreisvergleich

a) Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter i. S. von §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, weil der Werbende in dem Werbevergleich von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenüberstellt.

b) Eine tabellenartige Gegenüberstellung der unter einer Hausmarke vertriebenen Produkte des Werbenden mit den Produkten der Marktführer in einem Preisvergleich stellt regelmäßig keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Kennzeichen i. S. von § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar.

UWG §§ 3, 6 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und Nr. 4

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BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99 - Hormonersatztherapie

a) Beruft sich ein pharmazeutisches Unternehmen in seiner Werbung gegenüber Fachkreisen auf einen wissenschaftlichen Beitrag, ist für die Frage der Irreführung vor allem darauf abzustellen, ob der fragliche Beitrag wissenschaftlichen Anforderungen genügt.

b) Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist es nicht bedenklich, wenn eine zu Werbezwecken versandte medizinische Vergleichsstudie zwei Präparate nur unter einem Gesichtspunkt untersucht, ohne andere Eigenschaften der Präparate aufzuführen.

c) In der sachlichen Wiedergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse, die im Rahmen einer Vergleichsstudie über zwei Arzneimittel gewonnen wurden, liegt keine Herabsetzung oder Verunglimpfung i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 5 UWG, auch wenn die Vergleichsstudie deutliche Nachteile des einen Präparats ergeben hat.

d) Die an sich abschließende Regelung der vergleichenden Werbung in § 2 Abs. 2 UWG erfaßt neben dem unter § 3 UWG fallenden irreführenden Vergleich auch nicht den auf unwahre oder nicht erweislich wahre Tatsachen gestützten geschäfts- oder kreditschädigenden Vergleich; dieser ist nach § 14 Abs. 1 UWG zu beurteilen.

UWG §§ 1, 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5, §§ 3, 14 Abs. 1

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BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98 - Scanner-Werbung

a) § 3 UWG schützt auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher üblicherweise mit diesem Grad der Aufmerksamkeit wahrnimmt.

b) Eine Werbebehauptung, die in einem zentralen Punkt objektiv unrichtig ist (hier: Abbildung eines ohne weiteres erkennbaren, zweieinhalb mal so teuren Scanners des Marktführers statt des angebotenen Geräts), ist als irreführend zu beanstanden, auch wenn ein erheblicher Teil des Verkehrs nicht getäuscht wird, weil er mangels Marktkenntnis die Geräte nicht unterscheiden kann oder wegen besonders guter Marktkenntnis die Unrichtigkeit sofort erkennt.

c) Zur mißbräuchlichen Geltendmachung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs.

UWG §§ 3, 13 Abs. 5

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BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97 - Last-Minute-Reise

Zur Frage, ob die Werbung für eine "Last-Minute-Reise" gegen § 3 UWG verstößt, wenn die Zeitspanne zwischen erstmaliger Bewerbung des Angebots und Reisebeginn mehr als 14 Tage beträgt.

UWG § 3

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BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05 - Buchführungsbüro

Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen dürfen unter Verwendung der Begriffe "Buchführung" und/ oder "Buchführungsbüro" werben, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hinweisen, dass mit diesen Begriffen nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind.

UWG §§ 3, 5 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 3; UWG §§ 3, 4 Nr. 11 i. V. mit StBerG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Nr. 4, § 8 Abs. 4 Satz 1

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BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05 - Fruchtextrakt

Der Vertrieb eines Erzeugnisses, das in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/ 97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten vom 27. Januar 1997 (ABl. Nr. L 43 vom 14. 2. 1997, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung [EG] Nr. 1882/ 2003 vom 29. 9. 2003 [ABl. Nr. L 284 vom 31. 10. 2003, S. 1] - Novel-Food-Verordnung) fällt, ohne die nach dieser Verordnung erforderliche Genehmigung stellt ein gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauteres Wettbewerbsverhalten dar.

Ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat wurde in der Gemeinschaft dann noch nicht i. S. des Art. 1 Abs. 2 der Novel-Food-Verordnung in nennenswertem Umfang verwendet, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass das Mittel oder die Zutat vor dem 15. Mai 1997 in keinem Mitgliedstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (im Anschluss an EuGH Slg. 2005, I- 5141 - HLH Warenvertrieb und Orthica); die Darlegungs- und Beweislast desjenigen, der das Fehlen einer solchen Verwendung behauptet, wird dadurch gemildert, dass den Prozessgegner eine sekundäre Darlegungslast für das Vorliegen einer solchen Verwendung trifft.

UWG §§ 3, 4 Nr. 11; EG-VO 258/ 97 Art. 1 Abs. 2

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