Rechtsprechung zu § 20 UmwG
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BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

1. Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme tritt der aufnehmende Rechtsträger in die vom verschmolzenen Rechtsträger vereinbarten Firmentarifverträge als Tarifvertragspartei ein.

2. Die unmittelbare und zwingende Wirkung von Tarifverträgen kann nicht durch Bestimmungen in der Satzung eines Tarifvertragspartners eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für § 95 der Satzung ver. di.

3. Ist im Falle einer Tarifkonkurrenz ein Verbandstarifvertrag von einem Firmentarifvertrag nach dem Spezialitätsprinzip verdrängt worden und endet der Firmentarifvertrag, so wirken die Normen des Firmentarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG nach. Kommt der Abschluss eines Folge-Firmentarifvertrages auf Grund der konkreten Umstände nicht in Betracht (hier: wegen Verschmelzung des Arbeitgebers), gilt der bisher verdrängte, nach wie vor vollwirksame Flächentarifvertrag für die ihm unterworfenen Arbeitsverhältnisse wieder unmittelbar und zwingend.

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BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

Ein Arbeitgeber, der den Erwerb noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch die Gewährung von zweckgebundenen Arbeitgeberdarlehen fördert, ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über die besonderen Risiken aufzuklären, die mit einem möglichen Scheitern des angestrebten Börsengangs verbunden sind. Die schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht führt zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rückzahlung des Darlehens Zug um Zug gegen Rückgabe der Aktien.

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BFH, 05.06.2003 - I R 38/01

Der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ist eingestellt, wenn die Tätigkeit des Unternehmens sich darauf beschränkt, mit Hilfe von Subunternehmern oder unter Einsatz ausgeliehener oder nur formal beschäftigter Arbeitnehmer Gewährleistungsverpflichtungen aus früher bearbeiteten Aufträgen zu erfüllen.

UmwStG 1995 a. F. § 12 Abs. 3 Satz 2

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BGH, 09.10.2008 - IX ZR 59/07

In der Insolvenz eines selbstschuldnerischen Bürgen können von ihm erbrachte Zahlungen gegenüber dem Gläubiger angefochten werden.

InsO §§ 43, 129, 130, 131

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BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung

Tatbestand: Die Parteien streiten über den Anspruch des Klägers auf Weihnachtsgeld für das Jahr 2004.

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BFH, 05.06.2007 - I R 97/06

Im Falle einer Verschmelzung darf die übertragende Kapitalgesellschaft das übergehende Betriebsvermögen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 1995 mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (entgegen BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268 Tz. 03. 01, 11. 01).

UmwStG 1995 § 11 Abs. 1 Satz 2; UmwG 1995 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1; EStG § 5 Abs. 1 Satz 2; HGB §§ 238 ff.

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BAG, 22.06.2005 - 7 AZR 363/04

Befristung - Anschlussverbot - Verschmelzung

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis auf Grund Befristung am 31. Januar 2004 geendet hat. Hilfsweise verlangt die Klägerin von der Beklagten Wiedereinstellung. Außerdem begehrt sie ihre tatsächliche Weiterbeschäftigung als Verwaltungsangestellte zu unveränderten ...

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BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

1. Zur Verdrängung eines nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses gewordenen Tarifvertrages führt nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB auch eine erst nach dem Betriebsübergang begründete kongruente Tarifgebundenheit an einen anderen Tarifvertrag.

2. Die nach einem Betriebsteilübergang erfolgte Verschmelzung ua. der IG Medien und der ÖTV zur Gewerkschaft ver. di führt im Falle der Tarifgebundenheit des neuen Arbeitgebers an von der vormaligen Gewerkschaft ÖTV geschlossene Tarifverträge bei einem Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt des Betriebsteilübergangs der vormaligen IG Medien angehörte und nunmehr Mitglied von ver. di ist, zur kongruenten Tarifgebundenheit an diese Tarifverträge.

3. § 95 der Satzung der Gewerkschaft ver. di steht der Verdrängung von gem § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB weitergeltenden Tarifverträgen nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB nicht entgegen.

4. Das Günstigkeitsprinzip findet im Verhältnis zwischen dem nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB fortgeltenden und dem beim Erwerber normativ geltenden neuen Tarifrecht keine Anwendung.

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BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

1. Zur Frage der Anwendbarkeit des § 270 Abs. 3 ZPO, wenn die Klageschrift gegen eine infolge Verschmelzung erloschene GmbH eingereicht worden ist.

2. Zur rechtsmißbräuchlichen Berufung auf die Einrede der Verjährung, wenn der übertragende und der neue Rechtsträger - auch unabsichtlich - den Gläubiger von der Erhebung der Klage gegen den "richtigen" Schuldner abgehalten haben.

ZPO § 270 Abs. 3; BGB § 242

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BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach Betriebsübergang

1. Die wegen beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend geltenden Bedingungen eines Firmentarifvertrages werden nach einem Betriebsübergang zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses, dies aber nur mit dem Tarifstand zur Zeit des Betriebsübergangs. Spätere Änderungen der im Firmentarifvertrag in Bezug genommenen Verbandstarifverträge sind unbeachtlich (Bestätigung Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/ 00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

2. Daran ändert nichts, daß der Firmentarifvertrag einschließlich der darin in Bezug genommenen Verbandstarifverträge auch kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anzuwenden ist. Eine solche Vereinbarung ist eine Gleichstellungsabrede und begründet deswegen keine Rechtsposition, die über die bei Tarifgebundenheit hinaus geht.

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