Rechtsprechung zu § 20 UmwG
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BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb von Aktien

Tatbestand: Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers im Zusammenhang mit der Zeichnung von Aktien der Beklagten.

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BVerwG, 16.08.2006 - 8 C 14.05

Unternehmensrestitution; Anmeldung; Quorum; Spaltgesellschaft; Restgesellschaft; Gesellschaft in Liquidation.

Das in § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG festgelegte Quorum findet nur auf solche geschädigten Unternehmensträger Anwendung, die durch oder infolge der Schädigung untergegangen sind. Der noch existente Unternehmensträger oder sein Rechtsnachfolger bedarf für die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche keines Quorums.

VermG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1a Satz 1, § 6 Abs. 1a Satz 2, § 6 Abs. 1a Satz 4

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EuGH, 13.12.2005 - C-411/03

"Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG und 48 EG - Grenzüberschreitende Verschmelzungen - Ablehnung der Eintragung in das nationale Handelsregister - Vereinbarkeit"

Die Artikel 43 EG und 48 EG stehen dem entgegen, dass in einem Mitgliedstaat die Eintragung einer Verschmelzung durch Auflösung ohne Abwicklung einer Gesellschaft und durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf eine andere Gesellschaft in das nationale Handelsregister generell verweigert wird, wenn eine der beiden Gesellschaften ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, während eine solche Eintragung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, möglich ist, wenn beide an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ihren Sitz im erstgenannten Mitgliedstaat haben.

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BFH, 29.09.2005 - II R 23/04

Tritt bei Umwandlungen kraft Gesetzes ein Eigentumsübergang an Grundstücken ein, liegt ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG vor, der mit der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister verwirklicht ist. Der Umwandlungsvertrag sowie die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse ergeben weder einzeln noch zusammen einen früheren Zeitpunkt der Verwirklichung.

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 23 Abs. 4; UmwG § 123 Abs. 3

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BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 359/04

Ablösende Betriebsvereinbarung - Zustandekommen einer Provisionsabrede - Gesamtzusage

Tatbestand: Die Parteien streiten über Provisionszahlungen für die Monate Januar 2002 bis Mai 2002.

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BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 375/04

Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

Tatbestand: Die Parteien streiten über Provisionszahlungen für die Monate Januar 2002 bis Mai 2002.

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BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

Tatbestand: Die Parteien streiten über Provisionszahlungen für die Monate Januar 2002 bis Mai 2002.

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BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03

a) Auf einen nichtigen oder anfechtbaren Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft sind die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft anwendbar. Das gilt auch bei einem Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz.

b) Ein mit einer Aktiengesellschaft als Unternehmensträger geschlossener Vertrag über eine stille Gesellschaft ist bereits dann vollzogen im Sinne der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft, wenn der stille Gesellschafter seine Einlageschuld erfüllt hat. Die Eintragung des Vertrages in das Handelsregister nach §§ 292 ff. AktG ist dafür nicht erforderlich.

c) Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft stehen einem Anspruch des stillen Gesellschafters auf Rückgewähr der Einlage dann nicht entgegen, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters - der Inhaber des Handelsgeschäfts im Sinne des § 230 HGB - verpflichtet ist, den stillen Gesellschafter im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als hätte er den Gesellschaftsvertrag nicht geschlossen.

HGB § 230; HaustürWG § 3; AktG § 294 Abs. 2

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BGH, 23.11.2004 - KRB 23/04

Der Tatrichter braucht sich jedenfalls im Bußgeldverfahren um so weniger zu einer Beweisaufnahme gedrängt zu sehen, je geringer die Bedeutung einer weiteren Aufklärung im Blick auf das Ergebnis ist.

StPO § 244 Abs. 2; OWiG § 77 Abs. 1

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BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - sozial gerechtfertigte Kündigung - Abwicklungsvertrag - Verzicht auf Kündigungsschutzklage - Rechtmäßigkeitsprüfung

Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen eine Forderung der Beklagten zur Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für die Zeit vom 1. August 1995 bis 30. September 1996 in Höhe von insgesamt 65. 095, 66 DM (39. 626, 50 DM ...

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