Rechtsprechung zu § 35 UmwG
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BFH, 10.05.2006 - II R 71/04

Die für den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn die Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb auf eine Personengesellschaft verschmolzen wird.

ErbStG § 13a; GG Art. 20 Abs. 2 und 3

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